04.06.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen
Dieses Rechtsdokument gilt für die Website qlyxmedia.de (die „Website“), die von QLYX Media betrieben wird.
Firmenname: QLYX Media / Rechtsform: Einzelunternehmen
Eingetragener Firmensitz: Goethestr. 10, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE351934231
E-Mail-Adresse: business@qlyxmedia.de
Geschäftsführer: Daniel Schenk
Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der ePrivacy-Richtlinie und den anwendbaren EU-Verbraucherschutzgesetzen bereitgestellt.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen QLYX Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme durch den Auftraggeber (E-Mail ausreichend), oder
schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Mit Annahme des Angebots gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.
§3 Leistungsumfang & Bearbeitungsstufen (Foto/Video)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – auf Stundenbasis oder Pauschalbasis.
Wird im Angebot eine Bearbeitungsstufe für Foto- oder Videomaterial vereinbart, gilt folgende Definition, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist:
> „Basic-Bearbeitung“: Beinhaltet den reinen Rohschnitt (Video) bzw. globale Bildanpassungen wie Helligkeit und Kontrast (Foto). Weitergehende Retuschen, Sounddesign, Color Grading oder Animationen sind ausgeschlossen. Es ist maximal eine (1) Korrekturschleife enthalten.
> „Standard-Bearbeitung“: Beinhaltet die Leistungen der Basic-Bearbeitung zzgl. Dynamikanpassung, einfachem Sounddesign, grundlegendem Color Grading und Untertiteln (Video) bzw. grundlegender Haut- und Produktretusche (Foto). Es sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
> „Premium-Bearbeitung“: Beinhaltet die Leistungen der Standard-Bearbeitung zzgl. High-End-Retusche bzw. aufwendigen Motion Graphics, VFX und individuellem Sounddesign/Color-Grading nach detaillierter Absprache. Es sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
Nachträgliche Änderungswünsche, die vom ursprünglich vereinbarten Briefing abweichen, sowie zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
Werden vereinbarte Stundenkontingente überschritten, werden zusätzliche Stunden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen erst, wenn sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig erbracht wurden.
Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren ändern. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
§4 Abnahme
Soweit Leistungen als Werkleistungen zu qualifizieren sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen.
Etwaige Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern.
§5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Mitwirkung nach angemessener Fristsetzung das Projekt vorübergehend auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot geregelt. Ein Projektstart erfolgt – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – erst nach Zahlungseingang.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§7 Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber gemäß § 286 BGB in Verzug.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte sowie Zugänge bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§8 Stornierung fester Termine (z. B. Foto‒ und Videoproduktionen)
Bei fest vereinbarten Produktions- oder Fototerminen gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Stornobedingungen.
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Projektabbruch
Ein Projektabbruch durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich.
In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§10 Laufzeitverträge
Bei fortlaufenden Vertragsverhältnissen ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom tatsächlichen Abruf einzelner Leistungen geschuldet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Drittanbieter und Plattformen (z. B. OnePage)
Sofern Leistungen über Drittanbieter oder Plattformen (insbesondere das Website-Baukastensystem und Hosting von OnePage) umgesetzt oder bereitgestellt werden, kommen entsprechende Verträge oder Nutzungsverhältnisse ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande.
Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Serverausfälle oder sonstige Leistungsstörungen seitens des Drittanbieters (z. B. OnePage).
§12 Nutzungsrechte & Herausgabe von Rohdaten
Sämtliche Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
Gegenstand des Auftrags ist das fertig bearbeitete Endprodukt. Die Herausgabe von Rohdaten (insbesondere RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, Log-Dateien sowie Projektdateien z. B. aus Adobe Premiere, After Effects oder Photoshop) ist standardmäßig nicht geschuldet. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Werke zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen des Auftraggebers entgegenstehen.
§13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für technische Störungen, Datenverluste oder Ausfälle durch Drittanbieter ist ausgeschlossen, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§14 Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV), sofern gesetzlich erforderlich.
Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.