Stand: 12.06.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen INKL. AVV
Dieses Rechtsdokument gilt für die Website qlyxmedia.de (die „Website“), die von QLYX Media betrieben wird.
Firmenname: QLYX Media / Rechtsform: Einzelunternehmen
Eingetragener Firmensitz: Goethestr. 10, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE351934231
E-Mail-Adresse: info@qlyxmedia.de
Geschäftsführer: Daniel Schenk
Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der ePrivacy-Richtlinie und den anwendbaren EU-Verbraucherschutzgesetzen bereitgestellt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen QLYX Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme durch den Auftraggeber (E-Mail ausreichend), oder
schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Mit Annahme des Angebots gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.
§ 3 Leistungsumfang & Bearbeitungsstufen
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – auf Stundenbasis oder Pauschalbasis.
(2) Wird im Angebot eine Bearbeitungsstufe für Foto- oder Videomaterial vereinbart, gilt folgende Definition, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist:
„Basic-Bearbeitung“: Beinhaltet den reinen Rohschnitt (Video) bzw. globale Bildanpassungen wie Helligkeit und Kontrast (Foto). Weitergehende Retuschen, Sounddesign, Color Grading oder Animationen sind ausgeschlossen. Es ist maximal eine (1) Korrekturschleife enthalten.
„Plus-Bearbeitung“: Beinhaltet die Leistungen der Basic-Bearbeitung zzgl. Dynamikanpassung, einfachem Sounddesign, grundlegendem Color Grading und Untertiteln (Video) bzw. grundlegender Haut- und Produktretusche (Foto). Es sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
„Premium-Bearbeitung“: Beinhaltet die Leistungen der Standard-Bearbeitung zzgl. High-End-Retusche bzw. aufwendigen Motion Graphics, VFX und individuellem Sounddesign/Color-Grading nach detaillierter Absprache. Es sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche, die vom ursprünglich vereinbarten Briefing abweichen, sowie zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(4) Werden vereinbarte Stundenkontingente überschritten, werden zusätzliche Stunden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(5) Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen erst, wenn sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig erbracht wurden.
(6) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Lizenzgebühren, Softwarekosten) nachweislich ändern. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
§ 4 Abnahme und Leistungserbringung
(1) Soweit Leistungen als Werkleistungen zu qualifizieren sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Mit der vollständigen Zahlung der Rechnung gilt das übergebene Werk (Website, Bild-, Video- oder Medienmaterial) als mangelfrei und offiziell abgenommen.
(3) Sollte die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels von 7 Tagen erfolgen, gilt das Werk nach Ablauf dieser Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), sofern bis dahin keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt wurden.
(4) Die produktive Nutzung der Website (z. B. Schaltung von Werbeanzeigen auf die URL, offizielle Veröffentlichung) oder die Veröffentlichung/Verwendung des Medienmaterials im Internet oder zu geschäftlichen Zwecken steht einer ausdrücklichen Abnahme gleich.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten (letzteres nur bei wesentlichen Mängeln).
§ 5 Mitwirkungspflichten und Projektlaufzeiten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien (z. B. Texte, Logos) und Zugangsdaten rechtzeitig und in digitaler Form bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
(3) Für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte sowie für die rechtliche Konformität der betriebenen Endsysteme (insb. Impressum, Datenschutzerklärung und datenschutzkonforme Cookie-Einbindung bei Widgets auf der fertigen Website) trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Mitwirkung nach angemessener Fristsetzung das Projekt vorübergehend auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Maximale Projektlaufzeit: Projekte sind auf eine zügige Durchführung ausgelegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Projekt (insbesondere durch die Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten, Inhalte und Freigaben) innerhalb von maximal 2 Monaten ab Vertragsschluss zum Abschluss zu bringen.
(7) Rechtsfolgen bei Inaktivität und fehlender Mitwirkung: Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Übermittlung von Zugangsdaten) nicht nach oder reagiert er über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen nicht auf textliche Anfragen des Auftragnehmers, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine letzte Frist von 7 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als vom Auftraggeber abgebrochen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich abzurechnen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot geregelt (standardmäßig 30 % vor Projektstart). Ein Projektstart erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Anzahlung.
(4) Rechnungen (inklusive Abschlags- und Endabrechnungen) sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 7 Tagen kommt der Auftraggeber gemäß § 286 BGB automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen (auch aus anderen parallel laufenden Verträgen desselben Auftraggebers) bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, finale Mediendaten, Nutzungsrechte sowie technische Zugänge (z. B. Website-Logins) bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 8 Stornierung fester Termine & Schlechtwetter-Regelung
(1) Bei fest vereinbarten Produktions- oder Fototerminen gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Stornobedingungen. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt bei Stornierung durch den Auftraggeber: Bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei, danach werden 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallvergütung fällig. Bei Absagen am Produktionstag oder Vortag werden 100 % fällig.
(2) Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wetterbedingte Verschiebungen (Schlechtwetter): Ist für einen Outdoor-Produktions- oder Fototermin eine bestimmte Witterung zwingend erforderlich (z. B. Trockenheit, Sonnenschein) und ist absehbar, dass das Wetter eine Durchführung unmöglich macht, wird der Termin in gegenseitiger Absprache kostenfrei verschoben. Die finale Entscheidung über die technische und qualitative Durchführbarkeit liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers.
(4) Maximale Anzahl an Verschiebungen: Um eine unendliche Verzögerung des Projekts zu verhindern, sind maximal zwei (2) wetterbedingte Verschiebungen kostenfrei zulässig.
(5) Alternativlösungen nach zwei Verschiebungen: Kann der Termin auch beim dritten Versuch wetterbedingt nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien eine der folgenden Alternativen:
Die Produktion wird (sofern kreativ und technisch umsetzbar) in eine Indoor-Location oder ein Studio verlegt. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Studiomiete) trägt der Auftraggeber.
Das Projekt wird an diesem Punkt abgebrochen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorbereitungsleistungen (z. B. Konzeption, Location-Scouting) sowie eine pauschale Aufwandsentschädigung für die blockierten Termine abzurechnen.
§ 9 Projektabbruch
(1) Ein Projektabbruch durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich (Kündigung nach § 648 BGB).
(2) In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die vereinbarte Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Laufzeitverträge
(1) Bei fortlaufenden Vertragsverhältnissen ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom tatsächlichen Abruf einzelner Leistungen geschuldet.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Drittanbieter, Plattformen und laufende Kosten
(1) Sofern für die Umsetzung des Projekts die Nutzung von Drittanbietern oder Plattformen erforderlich ist (insbesondere das Website-Baukastensystem von OnePage, Widgets von Elfsight oder Hosting/E-Mail-Dienste der STRATO GmbH), ist der Auftraggeber verpflichtet, die entsprechenden Nutzungsverträge direkt mit den Anbietern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen.
(2) Sämtliche laufenden Lizenz-, Abonnement- oder Hosting-Gebühren dieser Drittanbieter trägt ausschließlich der Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Preisgestaltung, technische Ausfälle, Funktionsänderungen, Einschränkungen oder Serverausfälle seitens dieser Drittanbieter.
(4) Sollte das Erreichen von Nutzungslimits (z. B. Ansichtenbeschränkungen bei Elfsight-Widgets oder Traffic-Limits bei OnePage) ein Upgrade des Tarifs erfordern, liegt die Verantwortung für die Durchführung und die laufenden Kosten dieses Upgrades ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 12 Nutzungsrechte & Herausgabe von Rohdaten
(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine vorzeitige Nutzung (z. B. Veröffentlichung im Internet vor Bezahlung der Endabrechnung) ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis untersagt.
(2) Gegenstand des Auftrags ist das fertig bearbeitete Endprodukt. Die Herausgabe von Rohdaten (insbesondere RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, Log-Dateien sowie native Projektdateien z. B. aus Adobe Premiere, After Effects oder Photoshop) ist standardmäßig nicht geschuldet. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Werke zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. auf der eigenen Website oder Social-Media-Kanälen) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Eine Haftung für technische Störungen, Datenverluste oder Ausfälle durch Drittanbieter ist ausgeschlossen, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
(6) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, vereinbaren die Parteien die Geltung der Bedingungen zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Anlage 1 dieser AGB.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO vollumfänglich selbst verantwortlich.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
ANLAGE 1: VEREINBARUNG ÜBER DIE AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV)
(Integrierter Bestandteil der AGB von QLYX Media gemäß Art. 28 DSGVO)
§ 1 Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Verantwortlicher) im Rahmen des jeweiligen Hauptvertrages.
(2) Gegenstand und Zweck der Verarbeitung umfassen:
Die technische Erstellung, Betreuung, Pflege, Wartung, Administration und technische Optimierung von Webpräsenzen (inklusive Systemen von OnePage und Elfsight) sowie der dazugehörigen Hosting- und E-Mail-Infrastrukturen (STRATO), die Verwaltung von Formularübermittlungen sowie die Fehleranalyse.
Das operative und strategische Management, die Betreuung, Pflege und Administration von Social-Media-Präsenzen und Profilen des Verantwortlichen (insb. auf Meta/Facebook/Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube) inklusive Content-Erstellung, Community-Management (Interaktion mit Nutzern, Beantwortung von Direktnachrichten und Kommentaren) sowie die Auswertung von Reichweiten- und Kampagnenanalysen.
(3) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
§ 2 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
(1) Je nach konkretem Leistungsumfang werden insbesondere folgende Datenarten verarbeitet: Stammdaten (Name, Vorname), Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer), IP-Adressen, Inhaltsdaten aus Formularen und Blogs, Server-Log-Daten, Kommunikationsdaten aus E-Mail-Systemen, Chat-Protokolle aus KI-Chatbot-Systemen (Elfsight) sowie Profilnamen, Nutzernamen, Kommentare, Direktnachrichten, Likes, Bild-/Videoaufnahmen und sonstige Interaktionsdaten aus Social-Media-Plattformen.
(2) Die Kategorien betroffener Personen umfassen: Websitebesucher, Kunden, Interessenten, Geschäftspartner, Mitarbeiter des Verantwortlichen und Nutzer bzw. Follower der Social-Media-Präsenzen des Verantwortlichen.
§ 3 Weisungsrecht
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
Vertraulichkeit zu wahren und nur auf das Datengeheimnis verpflichtete Personen einzusetzen.
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO umzusetzen (z. B. sichere Passwortverwaltung bei der Nutzung von Kunden-Social-Media-Accounts).
Den Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen und der Wahrung von Betroffenenrechten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
Datenschutzverletzungen dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, mitzuteilen.
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragnehmer hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Unterauftragsnehmer (z. B. die für das Projekt genutzten Kernplattformen OnePage, Elfsight, Strato) einzubinden.
(2) Die Nutzung der Social-Media-Plattformen selbst (wie Meta, TikTok, LinkedIn) erfolgt auf Veranlassung des Verantwortlichen. Soweit diese Plattformen datenschutzrechtlich als Unterauftragsverarbeiter oder separate Verantwortliche einzustufen sind, gelten die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen dieser Plattformen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
(3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mit seinen eigenen Unterauftragnehmern Vereinbarungen getroffen werden, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.
§ 6 Kontrollrechte
(1) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung angemessen zu überprüfen oder durch zugelassene Prüfer kontrollieren zu lassen.
(2) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage geeignete Nachweise zur Verfügung. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen nur nach angemessener Vorankündigung und während üblicher Geschäftszeiten.
§ 7 Löschung und Rückgabe
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrages werden personenbezogene Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder gelöscht oder an diesen zurückgegeben.
(2) Daten, die direkt auf den Social-Media-Plattformen im Profil des Verantwortlichen gespeichert sind (z. B. Chat-Verläufe, Kommentare), verbleiben auf den jeweiligen Plattformen und müssen vom Verantwortlichen selbst verwaltet oder gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.